RS OGH 1974/3/19 4Ob97/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1974
beobachten
merken

Norm

ABGB §36
ABGB §300 C

Rechtssatz

Bei einem im Ausland mit ausländischem Käufer abgeschlossenen Liegenschaftskaufvertrag gilt im Zweifel das Recht des Ortes, an dem die Sache zu leisten, mithin das Grundstück zu übergeben ist.

Dies gilt jedenfall für alle mit dem Vertrag und einem Rücktritt vom Vertrag eingeräumten dinglichen Rechtspositionen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 97/73
    Entscheidungstext OGH 19.03.1974 4 Ob 97/73
    Arb 9202 = JBl 1974,486

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0009261

Dokumentnummer

JJR_19740319_OGH0002_0040OB00097_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten