Norm
ABGB §36Rechtssatz
Bei einem im Ausland mit ausländischem Käufer abgeschlossenen Liegenschaftskaufvertrag gilt im Zweifel das Recht des Ortes, an dem die Sache zu leisten, mithin das Grundstück zu übergeben ist.
Dies gilt jedenfall für alle mit dem Vertrag und einem Rücktritt vom Vertrag eingeräumten dinglichen Rechtspositionen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0009261Dokumentnummer
JJR_19740319_OGH0002_0040OB00097_7300000_001