Norm
AngG §27 Z4 E4eRechtssatz
Der Entlassungstatbestand erfordert nur, daß der Dienstnehmer in einer dem Ernst der Lage angepaßten Weise zur Einhaltung seiner Dienstpflichten aufgefordert wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, beharrliche Dienstverweigerung, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, Ende, Beendigung, Verweigerung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Aufforderung, Mahnung, Warnung, Vorwarnung, Verwarnung, Unterlassen, Unterlassung, Dienstleistung, Arbeitsleistung, Pflichtenvernachlässigung, ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0029701Dokumentnummer
JJR_19740507_OGH0002_0040OB00023_7400000_004