Norm
ABGB §1162 IAaRechtssatz
Die Entlassung eines Arbeitnehmers kann niemals auf bloße Verdachtsmomente gestützt werden; der Arbeitgeber hat vor dem Ausspruch der Entlassung zu prüfen, ob sich der Angestellte tatsächlich eines pflichtwidrigen Verhaltens schuldig gemacht hat oder nicht, und zumindest zu versuchen - unter Beiziehung des Arbeitnehmers - den Sachverhalt, der den gänzlichen Vertrauensentzug rechtfertigen soll, aufzuklären.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Pflicht, Nachforschung, Aufklärung, Erhebung, Erklärung, Prüfung, Nachprüfung, Vertrauenswirkung, Untreue, Vertrauensunwürdigkeit, Straftat, DeliktEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0028842Dokumentnummer
JJR_19740611_OGH0002_0040OB00029_7400000_002