Norm
ABGB §1151 IARechtssatz
Die Treuepflicht verpflichtet den Arbeitnehmer nicht zur Aufklärung des Arbeitgebers über die Zeitwidrigkeit der Kündigung. Der Arbeitnehmer ist zum Widerspruch gegen eine rechtswidrige Kündigung nicht verpflichtet und darf grundsätzlich darauf vertrauen, daß Erklärungsinhalt und Erklärungswille übereinstimmen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Dienstnehmer, Angestellte, Pflicht, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Auflösung, fristwidrig, Willenserklärung, Wissenserklärung, Willensmangel, Irrtum, Kündigungsfrist, KündigungsterminEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0028127Dokumentnummer
JJR_19741015_OGH0002_0040OB00060_7400000_002