Norm
StPO §285d Abs1Rechtssatz
§ 285e StPO findet auch Anwendung, wenn sich bei der nichtöffentlichen Beratung über eine zugunsten des Angeklagten ergriffene, lediglich auf formelle Nichtigkeitsgründe gestützte Nichtigkeitsbeschwerde (§ 285d Abs 1 StPO) die Notwendigkeit der amtswegigen Wahrnehmung eines Feststellungsmangels ergibt (§ 290 Abs 1 StPO).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0100253Zuletzt aktualisiert am
19.01.2010