Norm
ABGB §1090 IIeRechtssatz
Als Entgelt bei einem Bestandverhältnis kann auch die Zahlung eines einmaligen Betrages oder die Übernahme der Kosten der Errichtung der Wohnung in Frage kommen, wenn nur feststeht, für welche Zeit dieser Betrag oder diese Leistung die Überlassung der Benützung der Wohnung abgelten soll (MietSlg 24121/10).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0020589Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016