Norm
JN §1 Dve1Rechtssatz
Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit einer von einem Miteigentümer vorgenommenen Veränderung kann in Ermangelung der Zustimmung der übrigen Miteigentümer bzw eines Beschlusses des Außerstreitrichters nicht vom Streitrichter als Vorfrage entschieden werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0036840Dokumentnummer
JJR_19760407_OGH0002_0010OB00564_7600000_001