Norm
MG §19 Abs2 Z13 D2Rechtssatz
Bei einer durch Krankheit und Pflegebedürftigkeit bedingten Nichtbenützung der Wohnung durch den Mieter ist der Kündigungsgrund des § 19 Abs 2 Z 13 MG dann nicht gegeben, wenn es sich nur um eine vorübergehende Abwesenheit handelt und mit der Rückkehr des Mieters in die Wohnung in absehbarer Zeit zu rechnen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0069379Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008