Norm
ZugG §1Rechtssatz
Bei der Beurteilung, ob eine "Zugabe" zu einer Zeitung vorliegt, ist nicht starr an den in Vergangenheit oder Gegenwart üblichen Strukturen und Inhalten solcher Druckerzeugnisse festzuhalten, sondern ist vielmehr auf die sich wandelnde Verkehrsauffassung Bedacht zu nehmen (hier: Rezeptsammelkarten der Kronenzeitung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0084061Dokumentnummer
JJR_19780117_OGH0002_0040OB00414_7700000_001