Norm
AngG §27 Z4 E4fRechtssatz
Eine Anordnung des Dienstgebers, deren Nichtbefolgung einen Entlassungsgrund angibt, muß sich innerhalb der durch den Arbeitsvertrag und den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten gezogenen Grenzen halten und sich auf die nähere Bestimmung der konkreten Arbeitspflicht oder auf das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb erstrecken.
Entscheidungstexte
Schlagworte
wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Angestellte, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Weisungsrecht, Nichtfügen, Anweisung, Verschulden, Rechtswidrigkeit, Ausnahme, Pflichtenvernachlässigung, ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0029849Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.03.2018