Norm
UWG §1 D3cRechtssatz
Die nachgeahmte Werbung muß eigenartig sein und im Verkehr einen solchen Grad von Bekanntheit erlangt haben, daß man von einem Erinnerungsbild und damit von einem geistigen Fortleben im Gedächtnis des Publikums sprechen kann (Worauf i steh? .... Magirus-Deutz).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0078278Dokumentnummer
JJR_19781003_OGH0002_0040OB00354_7800000_003