Norm
WEG 1975 §1 Abs3Rechtssatz
Eine Widmungsänderung von Flächen, die der Gemeinschaftsnutzung dienen, in solche, die in die Sondernutzung eines Wohnungseigentümers übertragen werden, erfordert eine vertragliche Benützungsregelung durch alle Wohnungseigentümer.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0082945Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.10.2010