Norm
ABGB §879 B1Rechtssatz
Schikane muss eingewendet werden, doch genügt die Unterbreitung des erforderlichen sachlichen Substrates unter Hinblick auf den Rechtsmissbrauch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0016519Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.11.2020