Norm
ABGB §861Rechtssatz
Die bloße Bekundung der auf der (irrigen) Annahme einer vollständigen Tilgung der verbürgten Hauptschuld beruhenden Rechtsmeinung, daß der Bürge im Hinblick auf seine Zahlung aus der Haftung entlassen werde, ist als Wissenserklärung zu beurteilen, die wie eine Quittung keinen rechtsgeschäftlichen Charakter aufweist und deshalb nicht der Irrtumsanfechtung unterliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0013962Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.06.2022