Norm
ABGB §863 FIIIRechtssatz
Die ausdrückliche Annahme der außergerichtlichen Aufkündigung des Mieters betreffend ein den Kündigungsbeschränkungen des Mietengesetzes unterliegendes Bestandverhältnis durch den Vertragspartner kann im Einzelfall durchaus zu einer schlüssigen ( § 863 ABGB ) Parteienvereinbarung über eine einvernehmliche Auflösung des Bestandverhältnisses führen ( MietSlg 21617 ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0014445Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.04.2021