Norm
UWG §2 D10Rechtssatz
Vortäuschen einer langjährigen Tradition, aus der das Publikum besondere Erfahrungen, wirtschaftliche Leistungskraft, Qualität, Zuverlässigkeit, Solidität und eine langjährige Wertschätzung innerhalb des Kundenkreises ableitet. Das Publikum erwartet bei einem alten Unternehmen in aller Regel Vorzüge, die ein jüngeres Unternehmen im allgemeinen nicht aufzuweisen hat (hier: "Egger-Bier seit 1675").
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0078638Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.05.2021