RS OGH 1981/6/9 5Ob768/80, 2Ob676/84 (2Ob677/84), 7Ob656/86, 8Ob341/97y, 8Ob132/02y, 1Ob157/02y, 2Ob

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Veröffentlicht am 09.06.1981
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Norm

ABGB §871 BII
ABGB §901 I3

Rechtssatz

Es handelt sich bei der zugesagten Ertragsfähigkeit des verpachteten Unternehmens um eine Eigenschaft, die im abgeschlossenen Geschäft wertbildend, also für die Bestimmung der Gegenleistung (Pachtzins) maßgebend ist und deshalb zum Inhalt des Geschäftes gehört, weshalb der dadurch beim Pächter ausgelöste Irrtum als Geschäftsirrtum anzusehen ist.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 768/80
    Entscheidungstext OGH 09.06.1981 5 Ob 768/80
    Veröff: SZ 54/88 = MietSlg 33110
  • 2 Ob 676/84
    Entscheidungstext OGH 12.02.1985 2 Ob 676/84
  • 7 Ob 656/86
    Entscheidungstext OGH 06.11.1986 7 Ob 656/86
    Vgl auch
  • 8 Ob 341/97y
    Entscheidungstext OGH 16.04.1998 8 Ob 341/97y
    Vgl auch; Beisatz: Der Irrtum über den Ertragswert eines zu pachtenden Unternehmens kann sohin bei Vorliegen bestimmter jeweils im Einzelfall zu beurteilender Voraussetzungen Geschäftsirrtum sein. (T1)
  • 8 Ob 132/02y
    Entscheidungstext OGH 08.08.2002 8 Ob 132/02y
    Ähnlich; Beisatz: Hier: Unternehmensveräußerung. (T2)
  • 1 Ob 157/02y
    Entscheidungstext OGH 30.09.2002 1 Ob 157/02y
    Ähnlich; Beis wie T2; Beisatz: Hier: In Urkunden erwähnte Umsatzzahlen sowie angeführte Abschlusswahrscheinlichkeiten und Angaben eines Unternehmensverkäufers über seinen "Kundenstock" sowie die mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Umsätze als nicht unerhebliches Kriterium für die Preisbildung. (T3)
  • 2 Ob 176/10m
    Entscheidungstext OGH 22.06.2011 2 Ob 176/10m
    Vgl; Beisatz: Ein Geschäftsirrtum ist dann verwirklicht, wenn er für die Bestimmung der Gegenleistung maßgebend war und deshalb zum Inhalt des Geschäfts gehört. (T4)
  • 2 Ob 30/11t
    Entscheidungstext OGH 19.01.2012 2 Ob 30/11t
    Vgl; Beis wie T4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0016176

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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