Norm
AngG §26 III4aRechtssatz
Eine sachliche, nicht in beleidigender Form vorgebrachte Kritik des Arbeitgebers an der Arbeitsleistung oder an der fachlichen Eignung des Arbeitnehmers ist selbst dann keine Ehrverletzung, wenn sie objektiv unrichtig ist und irrtümlich erfolgt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, vorzeitige Auflösung, wichtiger Grund, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Beleidigung, Irrtum, Austrittsgrund, erheblichEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0029070Dokumentnummer
JJR_19820504_OGH0002_0040OB00036_8200000_001