RS OGH 1982/5/4 4Ob36/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.05.1982
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Norm

AngG §26 III4a
AngG §27 Z6 E6

Rechtssatz

Eine sachliche, nicht in beleidigender Form vorgebrachte Kritik des Arbeitgebers an der Arbeitsleistung oder an der fachlichen Eignung des Arbeitnehmers ist selbst dann keine Ehrverletzung, wenn sie objektiv unrichtig ist und irrtümlich erfolgt.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 36/82
    Entscheidungstext OGH 04.05.1982 4 Ob 36/82
    Veröff: Arb 10106

Schlagworte

SW: Angestellte, vorzeitige Auflösung, wichtiger Grund, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Beleidigung, Irrtum, Austrittsgrund, erheblich

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0029070

Dokumentnummer

JJR_19820504_OGH0002_0040OB00036_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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