Norm
ABGB §879 Abs1 BIImRechtssatz
Bei der Beurteilung, ob ein langfristiger Bierbezugsvertrag sittenwidrig ist, sind die beiderseitigen schutzwürdigen Interessen gegeneinander abzuwägen. Das schutzwürdige Interesse der Brauerei wird umso höher zu veranschlagen sein, je größer das von ihr zur Verfügung gestellte Äquivalent und je geringer die Beschränkung der wirtschaftlichen Entscheidungsfreiheit des Gastwirtes ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0016674Dokumentnummer
JJR_19820901_OGH0002_0010OB00676_8200000_001