Norm
ABGB §435Rechtssatz
Auch ein fest gemauertes und nicht ohne Zerstörung der Substanz wieder entfernbares Bauwerk kann ein Überbau sein. (so schon EvBl 1976/105).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0011243Zuletzt aktualisiert am
19.03.2010