Norm
MRG §1 Abs1Rechtssatz
Für eine analoge Anwendung der Kündigungsschutzbestimmungen des MRG auf ein Superädifikat, das seinem Charakter nach nicht auf Dauer errichtet wird, reicht die den Vertragszweck bildende Parteienabsicht einer (relativ) dauernden Nutzung zu Geschäftszwecken aus. Ein Bestandvertrag auf unbestimmte Dauer und Kündigungsverzicht des Vermieters auf fünfundzwanzig Jahre rechtfertigt den Analogieschluss.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0069454Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.04.2022