Norm
StPO §364 Abs1 Z1Rechtssatz
Wiedereinsetzung, wenn die Fristversäumnis primär auf einen Fehler des Gerichts bei der (hier mehrfachen und widersprüchlichen) Verteidigerbeigebung zurückzuführen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0101415Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.03.2021