RS OGH 1985/6/4 5Ob35/85, 1Ob243/97k, 5Ob197/99b

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Veröffentlicht am 04.06.1985
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Norm

ABGB §869
MRG §16 Abs1

Rechtssatz

Die Frage der Bestimmbarkeit der Mietzinsvereinbarung hängt davon ab, ob sich die Parteien selbst über alle für die Bestimmbarkeit des erhöhten Mietzinses maßgebliche Umstände, wie etwa Art und Umfang der Arbeiten, deren Finanzierung, allenfalls Beteiligung anderer Mieter und Aufteilungsdauer geeinigt haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0014721

Dokumentnummer

JJR_19850604_OGH0002_0050OB00035_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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