Norm
ABGB §297 BRechtssatz
Der originäre Eigentumserwerb am Bauwerk erfolgt durch die Bauführung, wobei auch eine solide Bauweise der Beurteilung eines Gebäudes als Superädifikat nicht entgegensteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0011245Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.06.2022