Norm
DisziplinarO ÖBB 1979 allgRechtssatz
Die DisziplinarO ÖBB 1979 ist, ebenso wie die anderen, für die Gestaltung des Dienstverhältnisses ihrer Bediensteten maßgebenden Vorschriften (Dienstordnung, Besoldungsordnung, Pensionsordnung) eine ausschließlich nach Privatrecht zu beurteilende Vertragsgrundlage (Vertragsschablone), die mit dem Abschluss der jeweiligen Einzeldienstverträge rechtlich wirksam wird und die Vertragspartner als lex contractus bindet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitsverhältnis, ArbeitsordnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0054759Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.08.2021