RS OGH 1987/12/15 5Ob105/87

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Veröffentlicht am 15.12.1987
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Norm

ABGB §1096 E
MRG §45 Abs2

Rechtssatz

Die Zulässigkeit der Vorschreibung eines Erhaltungsbeitrags und Verbesserungsbeitrags kann nicht mit Hinweis auf die vom Mieter übernommene Verpflichtung zur Tragung sämtlicher Reparaturen und Erhaltungsarbeiten am Bestandsobjekt verneint werden (wobei hier nicht feststeht, ob der Mieter aufgrund der Vereinbarung von der anteilsmäßigen Mitfinanzierung der Instandhaltung der übrigen Gebäudeteile über den vereinbarten Mietzins hinaus befreit sein sollte).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0021548

Dokumentnummer

JJR_19871215_OGH0002_0050OB00105_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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