Norm
AngG §23 Abs1 ICRechtssatz
Entgelt im Sinne dieser Bestimmung sind weder künftige betriebliche Pensionsleistungen noch vom Arbeitgeber im Rahmen der Deckung des mit der Pensionszusage übernommenen eigenen Risikos geleistete Versicherungsprämien (oder Zuführungen zu Pensionsrücklage).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Abfertigung, Berechnung, Bemessung, Höhe, Umfang, Ausmaß, Lohn, Gehalt, Bemessungsgrundlage, GrundlageEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0028557Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.07.2013