Norm
ABGB §879 CIIo5Rechtssatz
Eine gegen das Ablöseverbot des § 7 UrlG verstoßende Vereinbarung ist absolut nichtig; nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber kann sich auf die Ungültigkeit berufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0031534Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.03.2017