Norm
ABGB §484Rechtssatz
Eine gemessene Dienstbarkeit liegt nur dann vor, wenn ihr Inhalt durch den Titel unzweifelhaft umschrieben ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0011752Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.05.2022