RS OGH 1990/5/29 10ObS209/90, 10ObS393/90, 10ObS25/92, 10ObS75/92, 10ObS44/93, 10ObS41/94, 10ObS204/

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Veröffentlicht am 29.05.1990
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Norm

ASGG §87 Abs1
ASVG §255 B
ASVG §255 Da

Rechtssatz

Die Frage, ob ein Versicherter Berufsschutz genießt, ist in allen Fällen, in denen bei Bestehen eines solchen die Verweisbarkeit fraglich wäre, von Amts wegen zu prüfen, insbesondere dann, wenn nach dem Inhalt des Prozessvorbringens hierüber keine Klarheit besteht (vergleiche SSV-NF 3/136).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084428

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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