Norm
MRG §30 Abs2 Z4 Fall1 CRechtssatz
Gehören die Geschäftsanteile an einer GmbH überwiegend dem Mieter, werden sämtliche Geschäftsanteile veräußert und wird das Unternehmen vom Erwerber fortgeführt, liegt der Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG nicht vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0070683Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008