Norm
MRG §18Rechtssatz
Der Vermieter muss zur Fremdfinanzierung eines sonst nicht gedeckten Erhaltungsaufwandes die günstigste ihm zumutbare Variante wählen, hat sich daher auch um eine mögliche Förderung aus öffentlichen Mitteln zu bemühen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070224Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.12.2015