Norm
ABGB §936 VIaRechtssatz
Bei Vorliegen eines Präsentationsrechtes ist der Bestandgeber an sein Versprechen, mit dem vom Bestandnehmer (oder allenfalls von dessen Rechtsnachfolger) namhaft gemachten Nachfolger einen Mietvertrag abzuschließen, dann nicht gebunden, wenn der vereinbarte Mietzins infolge exorbitanter Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse vom nunmehr ortsüblichen Mietzins erheblich abweicht. Es bedürfte jedoch eines echten Ansteigens der Mietzinse, die über den bloßen Kaufkraftverlust hinausgeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0018821Dokumentnummer
JJR_19920206_OGH0002_0080OB00504_9200000_002