Norm
PHG §5 Abs1 Z1Rechtssatz
Der Kreis der Produktdarbietung ist weit gezogen. Er beginnt mit der Werbung, geht über die Aufmachung des Produktes und den Anschluß von Beipackzetteln bis zur mündlichen Information beim Verkaufsgespräch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0071547Zuletzt aktualisiert am
23.12.2009