RS OGH 1993/3/9 4Ob12/93, 4Ob11/09k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.03.1993
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Norm

UWG §2 C2c

Rechtssatz

"Beliebtest" ist keine marktschreierische Anpreisung, soweit nach dem Gesamteindruck ein sachlich nachweisbarer Tatsachenkern erkennbar ist, zB die größte Reichweite.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0078536

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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