Norm
UWG §2 C2cRechtssatz
"Beliebtest" ist keine marktschreierische Anpreisung, soweit nach dem Gesamteindruck ein sachlich nachweisbarer Tatsachenkern erkennbar ist, zB die größte Reichweite.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0078536Zuletzt aktualisiert am
03.08.2009