Norm
GRBG §3 Abs1Rechtssatz
Eine Grundrechtsbeschwerde, welche die im § 3 Abs 1 GRBG geforderten Angaben nicht enthält, ist mit einem nicht behebbaren Mangel behaftet und muß daher zurückgewiesen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0061461Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.05.2022