RS OGH 1994/10/18 4Ob117/94

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Veröffentlicht am 18.10.1994
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Norm

UWG §2 D4

Rechtssatz

Statt-Preis-Werbung, bei der zu Vergleichszwecken einerseits auf ein "Eröffnungsangebot", andererseits aber auf nicht ernstlich oder nicht eine angemessene Zeit hindurch verlangte "ursprüngliche" Preise hingewiesen wird, ist im Sinne des § 2 UWG zur Irreführung geeignet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0078687

Dokumentnummer

JJR_19941018_OGH0002_0040OB00117_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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