Norm
UWG §2 D4Rechtssatz
Statt-Preis-Werbung, bei der zu Vergleichszwecken einerseits auf ein "Eröffnungsangebot", andererseits aber auf nicht ernstlich oder nicht eine angemessene Zeit hindurch verlangte "ursprüngliche" Preise hingewiesen wird, ist im Sinne des § 2 UWG zur Irreführung geeignet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0078687Dokumentnummer
JJR_19941018_OGH0002_0040OB00117_9400000_002