Norm
MRG §37Rechtssatz
Im besonderen Außerstreitverfahren nach § 37 MRG genießt der für eine Liegenschaft bestellte Verwalter insoweit eine Sonderstellung, als Zustellungen an den Vermieter auch zu seinen Handen vorgenommen werden können (§ 37 Abs 3 Z 7 MRG). Aus der Zustellvollmacht des Verwalters läßt sich jedoch nicht auch die Rechtsmacht ableiten, für den Vermieter im Verfahren einzuschreiten (hier: Einbringung eines ao Revisionsrekurses durch den Liegenschaftsverwalter ohne diesbezügliche Bevollmächtigung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0062351Dokumentnummer
JJR_19950704_OGH0002_0050OB00060_9500000_002