Norm
ABGB §5Rechtssatz
Dem Prinzip der Zweifelsregel des § 5 ABGB widerspricht es, die normative Aussage des Art II Abschnitt II Z 5 Satz 2 des 3. WÄG auf die Aussage zu reduzieren, dass ehemals rechtsunwirksam zustandegekommene Mietzinsvereinbarungen selbst dann rechtsunwirksam bleiben, wenn sie nicht im Konflikt mit dem neuen Recht stehen, es sollten damit vielmehr auch die dem Mieter nach altem Recht zustehenden Möglichkeiten zur Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit weitestgehend erhalten bleiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0083809Dokumentnummer
JJR_19960116_OGH0002_0050OB00149_9500000_002