RS OGH 1996/4/16 5Ob2055/96h

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Veröffentlicht am 16.04.1996
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Norm

ABGB §1376
MRG §45 Abs2

Rechtssatz

Eine Novation des Mietvertrages (Auswechslung des Bestandobjektes) ist auch im Zusammenhang mit § 45 Abs 2 MRG idF vor dem 3. WÄG als neuer Mietvertrag anzusehen. Der Umstand, daß der Mietzins für die neue Wohnung pro m**2 gleichblieb, vermag hieran nichts zu ändern.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Ergangen zu § 45 Abs 2 MRG idF vor dem 3.WÄG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0097201

Dokumentnummer

JJR_19960416_OGH0002_0050OB02055_96H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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