Norm
ABGB §1376Rechtssatz
Eine Novation des Mietvertrages (Auswechslung des Bestandobjektes) ist auch im Zusammenhang mit § 45 Abs 2 MRG idF vor dem 3. WÄG als neuer Mietvertrag anzusehen. Der Umstand, daß der Mietzins für die neue Wohnung pro m**2 gleichblieb, vermag hieran nichts zu ändern.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Ergangen zu § 45 Abs 2 MRG idF vor dem 3.WÄG.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0097201Dokumentnummer
JJR_19960416_OGH0002_0050OB02055_96H0000_001