RS OGH 1996/9/17 14Os124/96, 15Os14/07h, 15Os45/07t, 13Os67/07p, 14Os2/08p, 14Os44/08i, 15Os55/12w,

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Veröffentlicht am 17.09.1996
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Norm

StPO §345 Abs1 Z10a

Rechtssatz

Maßstab für die von dem Nichtigkeitsgrund des § 345 Abs 1 Z 10a StPO vorausgesetzten objektiv begründeten Zweifel ist allein der Akteninhalt. Der Beschwerdehinweis auf die Niederschrift der Geschworenen, welcher die Funktion einer anfechtbaren Begründung des Wahrspruchs nicht zukommt, versagt daher von vornherein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104982

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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