Norm
StPO §345 Abs1 Z10aRechtssatz
Maßstab für die von dem Nichtigkeitsgrund des § 345 Abs 1 Z 10a StPO vorausgesetzten objektiv begründeten Zweifel ist allein der Akteninhalt. Der Beschwerdehinweis auf die Niederschrift der Geschworenen, welcher die Funktion einer anfechtbaren Begründung des Wahrspruchs nicht zukommt, versagt daher von vornherein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104982Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.11.2018