Norm
MRG §30 Abs2 Z9 A1Rechtssatz
Der Vermieter darf seinen Eigenbedarf nicht selbst verschuldet haben und eine darauf gestützte Kündigung setzt überdies die unabweisliche Notwendigkeit voraus, der Notsituation nur durch Auflösung des Mietverhältnisses abhelfen zu können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107875Im RIS seit
14.08.1997Zuletzt aktualisiert am
04.02.2022