Norm
ABGB §1444 ARechtssatz
Ein Verzicht des Vermieters auf die Einhebung von Erhaltungsbeiträgen und Verbesserungsbeiträgen ist zulässig und rechtswirksam. Auch die Vereinbarung, den Erhaltungsbeitrag und Verbesserungsbeitrag auf ein bestimmtes Ausmaß zu beschränken, ist zulässig und rechtswirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109932Dokumentnummer
JJR_19980512_OGH0002_0050OB00116_98I0000_001