RS OGH 1999/4/13 4Ob91/99g, 4Ob162/03g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.04.1999
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Norm

UWG §1 D1C
UWG §2 C2c

Rechtssatz

Auch die bildliche Darstellung einer Werbeaussage ist geeignet, Erzeugnisse eines Konkurrenten pauschal als minderwertig hinzustellen und diese dadurch lächerlich zu machen oder pauschal abzuwerten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111813

Dokumentnummer

JJR_19990413_OGH0002_0040OB00091_99G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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