Norm
UWG §1 D1CRechtssatz
Auch die bildliche Darstellung einer Werbeaussage ist geeignet, Erzeugnisse eines Konkurrenten pauschal als minderwertig hinzustellen und diese dadurch lächerlich zu machen oder pauschal abzuwerten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111813Dokumentnummer
JJR_19990413_OGH0002_0040OB00091_99G0000_001