RS OGH 1999/10/12 5Ob244/99i, 5Ob293/01a, 5Ob225/05g, 5Ob8/06x

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Veröffentlicht am 12.10.1999
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Norm

MRG idF 2.WÄG §16 Abs1 Z5
MRG §46c

Rechtssatz

Der Belohnungstatbestand des § 16 Abs 1 Z 5 MRG in der Fassung vor dem 3. WÄG (vergleiche jetzt § 46c MRG) setzt die Standardanhebung eines Mietgegenstandes voraus, der schon vor der Wiedervermietung eine Wohnung war. Bei dieser rechtlichen Qualifikation ist nicht auf den mit dem Vormieter vereinbarten Verwendungszweck, sondern auf jene Vorstellungen abzustellen, die der Gesetzgeber des MRG mit dem in § 1 MRG verwendeten Begriff "Wohnung" verband.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112531

Dokumentnummer

JJR_19991012_OGH0002_0050OB00244_99I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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