RS OGH 2000/4/7 5Ob267/98w, 5Ob133/00w, 5Ob56/99t, 7Ob248/04b, 8Ob138/21h

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Veröffentlicht am 07.04.2000
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Norm

MRG §12a Abs1
MRG §12a Abs2
MRG §12a Abs3

Rechtssatz

Veräußert der Hauptmieter einer Geschäftsräumlichkeit das von ihm im Mietgegenstand betriebene Unternehmen an eine juristische Person oder an eine Personengesellschaft des Handelsrechts, so ist der Vermieter nach Maßgabe des § 12a Abs 1 und Abs 2 MRG auch dann zur Anhebung des Hauptmietzinses berechtigt, wenn der bisherige Mieter entscheidende rechtliche und wirtschaftliche Einflußmöglichkeiten in der neuen Mieter-Gesellschaft beziehungsweise der in den Mietvertrag eingetretenen juristischen Person hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113530

Im RIS seit

07.05.2000

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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