Norm
MuttSchG §10aRechtssatz
Der Arbeitgeber hat zu beweisen, dass die Befristung sachlich gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, tritt die Ablaufhemmung unabhängig davon ein, ob der Arbeitnehmerin der Nachweis einer Umgehungsabsicht des Arbeitgebers gelingt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115025Im RIS seit
30.03.2001Zuletzt aktualisiert am
26.08.2010