RS OGH 2001/2/28 9ObA326/00g, 8ObA51/02m, 9ObA89/09t

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Veröffentlicht am 28.02.2001
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Norm

MuttSchG §10a

Rechtssatz

Der Arbeitgeber hat zu beweisen, dass die Befristung sachlich gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, tritt die Ablaufhemmung unabhängig davon ein, ob der Arbeitnehmerin der Nachweis einer Umgehungsabsicht des Arbeitgebers gelingt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115025

Im RIS seit

30.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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