Norm
UWG §2 D11Rechtssatz
Die - nicht mit einem aufklärenden Zusatz versehene - Werbung mit einem innerhalb der Schwankungsbreite liegenden Reichweitenzuwachs verstößt auch dann gegen § 2 UWG, wenn ein direkter Vergleich mit einem Mitbewerber fehlt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115328Zuletzt aktualisiert am
18.08.2009