RS OGH 2001/6/12 4Ob141/01s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.2001
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Norm

UWG §2 D11

Rechtssatz

Die - nicht mit einem aufklärenden Zusatz versehene - Werbung mit einem innerhalb der Schwankungsbreite liegenden Reichweitenzuwachs verstößt auch dann gegen § 2 UWG, wenn ein direkter Vergleich mit einem Mitbewerber fehlt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115328

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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