Norm
StPO §285d Abs1 Z1Rechtssatz
Der Oberste Gerichtshof behandelt in Nichtigkeitsbeschwerden vorgetragene Argumente ungeachtet verfehlter Bezeichnung von Nichtigkeitsgründen nach Maßgabe ihrer inhaltlichen Ausrichtung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117437Im RIS seit
21.03.2003Zuletzt aktualisiert am
15.07.2020