RS OGH 2003/3/11 5Ob38/03d, 5Ob248/18h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.03.2003
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Norm

WEG 1975 §3 Abs2
WEG 2002 §9 Abs2 Z1

Rechtssatz

Die Verletzung zwingender Grundsätze der Parifizierung bzw Nutzwertberechung ist ein keiner Präklusion unterliegender Grund für die gerichtliche Neufestsetzung der Nutzwerte, und zwar auch dann, wenn das Abweichen von diesen Grundsätzen durch eine nachträgliche Änderung der Verhältnisse herbeigeführt wurde oder gar nur nachträglich die dem Nutzwertfestsetzungsbeschluss (Nutzwertfestsetzungsbescheid) widersprechende Rechtslage hervorgekommen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117709

Im RIS seit

10.04.2003

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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